Verschreibung von Eiweis mit Kostenerstattung

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Aminosäuren – Verschreibung Eiweiß Kostenerstattung

Aminosäuren sind organische Verbindungen. Sie sind Proteinbausteine und bisher sind rund 250 verschiedene Aminosäuren bekannt. Der Körper wandelt die Proteine der Aminosäuren im Stoffwechsel in lebenswichtiges Eiweiß um. Eiweiß ist für den Zellaufbau, den Muskelaufbau, feste Haut, Haare und Nägel, den Blutkreislauf und das Immunsystem verantwortlich. Da der Organismus jeden Tag eine bestimmte Menge an Eiweiß benötigt, um die Körperfunktionen am Laufen zu halten, ist es wichtig sich sehr proteinhaltig zu ernähren. Wenn man durch Diäten, Krankheiten oder Stoffwechselstörungen aber sehr wenige Proteine produziert oder zu sich nimmt, kann dies zu einem Eiweißmangel führen, der unter Umständen sehr gesundheitsschädlich ist.

 

Eiweißmangel und die Folgen

Ein Eiweißmangel kann zu Haarausfall, der Eiweißmangelerkrankung Kwashiorkor, Wachstumsstörungen, Muskelschwäche, Fettleber und Marasmus führen. Die Krankheit Marasmus sollte man möglichst verhindern, da diese durch den Mangel an sämtlichen Proteinen zum Tod führt. In den meisten Fällen kann man einige Folgen durch eine sehr eiweißhaltige Ernährung wieder rückgängig machen. Sollte der Mangel aber bereits weitreichende Folgen haben oder ist es durch eine Krankheit, wie z. B. Nierenleiden nicht machbar Proteine zu sich zu nehmen, muss man diese durch sehr hohe eiweißhaltige Präparate ergänzen. Für leichte Fälle kann man sich Eiweiß in Pulverform holen. Benötigt der Körper aber über einen längeren Zeitraum größere Mengen davon, sollte man sich vom Arzt Eiweißpräparate verschreiben lassen. Teilweise sind diese Präparate sehr teuer und viele Krankenkassen sträuben sich die Kosten dafür zu übernehmen und meinen es gehört nicht zu den Leistungen. Liegt allerdings ein Attest des Arztes bezüglich der dringenden Notwendigkeit dieses Medikaments vor, sind die Krankenkassen aber seit einer Bekanntmachung des Gesundheitsministeriums dazu verpflichtet diese Kosten zu übernehmen oder zu erstatten. Sollte sich die Krankenkasse aber dennoch weigern, die Kosten hierfür zu übernehmen, sollte man diese auf die Arzneimittel-Richtlinien/AMR vom 25. August 2005 des Gesundheitsministeriums aufmerksam machen.

 

Kosten müssen übernommen werden

Wenn man wegen einer Krankheit eiweißhaltige Präparate verschrieben bekommt, sollte man sich von der Krankenkasse wegen der Kostenerstattung nicht ins Bockshorn jagen lassen. Diese sind dazu verpflichtet die Kosten zu übernehmen. Man sollte seiner Gesundheit zuliebe sich nicht mit den Kassen um ein Thema streiten, was diese nicht ändern können, da es gesetzlich vorgeschrieben ist.

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